{"id":62,"date":"2019-12-27T22:03:52","date_gmt":"2019-12-27T22:03:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hohlwegtrapper.de\/?page_id=62"},"modified":"2023-09-04T19:15:30","modified_gmt":"2023-09-04T19:15:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hohlwegtrapper.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1&nbsp;<\/strong><strong>(Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eErminger Hohlwegtrapper e.V.\u201c<\/li>\n\n\n\n<li>Er hat seinen Sitz in 89081 Ulm-Ermingen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 2 (Zweck des Vereins)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist und dient der F\u00f6rderung volkst\u00fcmlicher Br\u00e4uche und Sitten, insbesondere der Umz\u00fcge und Sitten der Fastnacht\/Fasnet. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Teilnahme an Veranstaltungen und Umz\u00fcgen der Fasnet und die Durchf\u00fchrung von braucht\u00fcmlichen Veranstaltungen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 3 (Gemeinn\u00fctzigkeit)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<br><br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4 (Erwerb der Mitgliedschaft)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beitrittsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Dem Antrag ist die Satzung des Vereins beizuf\u00fcgen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden aktiven Mitgliedern. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereines an. Bei Ablehnung der Aufnahme ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde der Ablehnung mitzuteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Ordnung der Zunft, sowie die von den Organen im Rahmen ihrer Befugnisse gefassten Beschl\u00fcsse zu beachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die absolute Beschr\u00e4nkung der Anzahl von aktiven Mitgliedern betr\u00e4gt 70.<br><br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 5 (Beendigung der Mitgliedschaft)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>durch Tod eines Mitglieds<\/li>\n\n\n\n<li>schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Vorstandsmitglied. Der Austritt muss sp\u00e4testens bis 1. November des Jahres zum Ende des Jahres erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss aus wichtigem Grund (z.B. wegen Nichtzahlung des Beitrages oder vereinssch\u00e4digendem Verhalten) \u00fcber den der Vorstand zu beschlie\u00dfen hat.<br><br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 6 (Beitr\u00e4ge)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ob und welche Beitr\u00e4ge erhoben werden, wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.<br>Wird die Erhebung eines Beitrages beschlossen, ist dieser in den ersten 3 Monaten des Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mitgliedsbeitr\u00e4ge p\u00fcnktlich an die Zunft zu entrichten. Sie sind eine Bringschuld.<br><br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 7 (Organe des Vereins)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<br>a) die Mitgliederversammlung<br>b) der Vorstand<br><br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 8 (Mitgliederversammlung)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand in den ersten drei Monaten eines Gesch\u00e4ftsjahres einberufen werden. Sonstige Mitgliederversammlungen sind bei Bedarf einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einberufung der Mitgliederversammlung und Mitteilung der Tagesordnung erfolgt schriftlich mindestens 2 Wochen vor der Versammlung. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen mindestens 1 Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen so rechtzeitig beim Vorstand eingereicht werden, dass diese mit der Einberufung der Versammlung den Mitgliedern mitgeteilt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Versammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes aktive Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Stimmrechts\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Abstimmungen erfolgen offen durch Handerheben, soweit die Mitgliederversammlung keine andere Art der Abstimmung beschlie\u00dft. Wahlen erfolgen immer durch geheime Abstimmung mittels Stimmzettel.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit (=mehr als 50 %) der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit die Satzung keine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Erreicht bei Wahlen keiner der Kandidaten die erforderliche einfache Mehrheit, so findet zwischen den Kandidaten, die die gleiche Zahl an Meiststimmen erhalten haben bzw. den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br>a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes<br>b) Festsetzung des Jahresbeitrages (s. \u00a7 6)<br>c) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder alle 2 Jahre<br>d) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern (alle 2 Jahre)<br>e) Entlastung des Vorstandes<br>f) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen. F\u00fcr diese ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. F\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller erschienenen Mitglieder erforderlich.<br>g) Beschlussfassung \u00fcber Richtlinien und dessen \u00c4nderungen. F\u00fcr diese ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br>h) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (s. \u00a7 11)<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand muss auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder eine Mitgliederversammlung einberufen. In dem Antrag m\u00fcssen Zweck und Gr\u00fcnde der Versammlung angegeben werden. F\u00fcr die Einberufung der Versammlung gilt Ziff. 2 entsprechend.<br><br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 9 (Beurkundung der Beschl\u00fcsse)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben ist.<br><br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10 (Vorstand)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus:<br>a) mindestens 4 h\u00f6chstens 6 Vorst\u00e4nden<br>b) mindestens 8 h\u00f6chstens 10 Beisitzern<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind die Vorst\u00e4nde (\u00a710,1. a)). Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorst\u00e4nde gemeinsam vertreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten.<br>a) Die Vorst\u00e4nde teilen sich die Arbeitsbereiche nach Absprache auf. Die Vorst\u00e4nde leiten die Sitzungen und Versammlungen.<br>b) Die Beisitzer \u00fcbernehmen Aufgaben nach Beschluss des Vorstandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden in der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gew\u00e4hlt und bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt und eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus und im Falle einer lang andauernden Verhinderung bestimmt der Vorstand einen Ersatz bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung, die den Nachfolger zu w\u00e4hlen hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum Widerruf der Bestellung des Vorstandes muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unf\u00e4higkeit zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 11 (Aufl\u00f6sung)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit \u00be Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.&nbsp;<br>Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Stadt Ulm zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Ulm-Ermingen, den 09.08.2014<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Richtlinien der Narrenzunft Erminger Hohlwegtrapper e.V.<\/h2>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Narrenruf<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Narrenruf der Narrenzunft Erminger Hohlwegtrapper e.V. lautet 3 \u00d7 \u201eHohlweg \u2013 Trapper\u201c.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Verhalten im H\u00e4s<\/h4>\n\n\n\n<p>Der H\u00e4str\u00e4ger ist verpflichtet, das Ansehen der Narrenzunft zu wahren und das Brauchtum zu pflegen. Unehrenhaftes und\/oder alkoholauff\u00e4lliges Verhalten im H\u00e4s wird nicht geduldet und kann bestraft werden. Im H\u00e4s sind Streitigkeiten zu vermeiden.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 Tragen des H\u00e4s<\/h4>\n\n\n\n<p>Das H\u00e4s darf nur komplett getragen werden. Ausnahmen m\u00fcssen vom Vorstand genehmigt werden. Das Tragen des H\u00e4s parallel zu Veranstaltungen ist grunds\u00e4tzlich verboten. Das H\u00e4s darf nur vom aktiven Mitglied selbst getragen werden, mit Ausnahme des Leihh\u00e4s (siehe \u00a74). Minderj\u00e4hrige passive Mitglieder sind ebenfalls berechtigt, dass H\u00e4s zu tragen. Das Tragen des H\u00e4s auf nicht offiziellen Veranstaltungen und au\u00dferhalb der Fasnet muss vom Vorstand genehmigt werden. Die Maske ist vom H\u00e4str\u00e4ger w\u00e4hrend des Narrensprungs und Maskentreibens vor dem Gesicht zu tragen und darf nur in dringenden F\u00e4llen gel\u00fcftet werden. Kinder von aktiven Mitgliedern sind ab 12 Jahren zum Tragen einer Maske berechtigt, sofern ein Erziehungsberechtigter an der Veranstaltung teilnimmt und die Aufsichtspflicht \u00fcbernimmt und der Jugendliche sein H\u00e4s mit K-Nummer tr\u00e4gt. Die Vorstandschaft \u00fcbernimmt hierbei keine Haftung f\u00fcr jegliches Fehlverhalten (K\u00f6rperverletzung, Sachbesch\u00e4digung, Beleidigung, jegliche Aufsichtspflichtsverletzung,\u2026). Die Vorstandschaft darf bei Fehlverhalten des Jugendlichen auch noch w\u00e4hrend einer Veranstaltung \u00fcber das weitere Tragen der Maske entscheiden Es ist verboten einen Umzug in Maske und H\u00e4s, als Zuschauer zu s\u00e4umen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, anl\u00e4sslich von Narrenspr\u00fcngen und Maskentreiben, fremde Wohnungen unaufgefordert zu betreten. Verboten ist jede Art von Bettelei, insbesondere von Alkohol.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Das Leihh\u00e4s<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Leihh\u00e4s wird vom H\u00e4sausstatter aufbewahrt. Antr\u00e4ge \u00fcber die Benutzung m\u00fcssen schriftlich oder telefonisch beim H\u00e4saustatter oder Vorstand gestellt werden. Die Nutzungserlaubnis gilt maximal f\u00fcr ein Wochenende. Die Antr\u00e4ge werden der Reihe nach bearbeitet. Die Entscheidung \u00fcber die Vergabe eines Leihh\u00e4s wird vom H\u00e4saustatter gemeinsam mit dem Vorstand getroffen. Der Bewerber muss versicherungstechnisch passives Mitglied sein bzw. darf keiner anderen Zunft als aktives Mitglied angeh\u00f6ren. F\u00fcr das Leihh\u00e4s wird eine Kaution von 150,- Euro erhoben, die bei der Vorstandschaft hinterlegt wird.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Das H\u00e4s und die Maske<\/h4>\n\n\n\n<p>Vor jeder Saison wird das komplette H\u00e4s mit Maske und Zubeh\u00f6r vom H\u00e4saustatter und Vorstand auf Besch\u00e4digung bzw. M\u00e4ngel kontrolliert. Erst nach deren Zustimmung wird die Genehmigung zur offiziellen Teilnahme an Veranstaltungen erteilt. Das H\u00e4s darf nicht verf\u00e4lscht werden oder durch nicht zugelassene Gegenst\u00e4nde erweitert werden. Jeder H\u00e4str\u00e4ger ist daf\u00fcr verantwortlich, dass sein H\u00e4s jederzeit b\u00fcrstenrein, vollst\u00e4ndig und unbesch\u00e4digt ist. Die NZ-Erminger Hohlwegtrapper e.V. beh\u00e4lt sich das Vorkaufsrecht f\u00fcr das komplette H\u00e4s vor.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Das H\u00e4s besteht aus folgenden Teilen:<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>Maske<\/strong><br>Sie besteht aus Holz, ist handgeschnitzt und es gibt eine m\u00e4nnliche f\u00fcr den Knecht und eine weibliche f\u00fcr die Magd.<br>Knechtmaske mit Tuch (+ Hut).<br>Magd tr\u00e4gt ein kariertes Kopftuch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauernbluse\/-hemd<\/strong><br>Die\/das Bauernbluse\/-hemd besteht aus einem blauen Stoff, wird an den Seiten bis ca. zur H\u00fcfte aufgetrennt und wird au\u00dfen getragen. Am rechten Oberarm ist das Vereinswappen und unterhalb die jeweilige H\u00e4snummer angen\u00e4ht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rock\/ Hose<\/strong><br>Die Magd tr\u00e4gt einen schwarzen Rock. Der Rock ist am Bund in Falten gelegt, geht bis \u00fcber das Knie und ist hinten bis ca. zum Knie geschlitzt. Der Knecht tr\u00e4gt eine schwarze Zimmermannshose mit einem karierten Sacktuch aus der rechten Seitentasche h\u00e4ngend wobei ein Hosenbein 2-3 hochgekr\u00e4mpeld wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sch\u00fcrze<\/strong><br>Die Sch\u00fcrze ist aus dem gleichen karierten Stoff wie das Kopftuch uns ist k\u00fcrzer (ca. 10 cm) als der Rock. Sie wird am Bund in Falten gelegt und ist hinten durch eine Schleife gehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unterhose<\/strong><br>Die Magd tr\u00e4gt eine wei\u00dfe, dreiviertellange Unterhose mit abschlie\u00dfender R\u00fcschenborte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weiterhin geh\u00f6ren zum H\u00e4s:<\/strong><br>Schwarze, halbhohe Schn\u00fcrschuhe, schwarze Fingerhandschuhe, graue Kniestr\u00fcmpfe, Zubeh\u00f6r wie Rechen, Holzl\u00f6ffel, altes nicht gef\u00e4hrliches Werkzeug. Die Magd tr\u00e4gt desweiteren<br>einen Korb, der Knecht eine Jutetasche mit schwarzem Band.<\/p>\n\n\n\n<p>Der H\u00e4saustatter hat zusammen mit dem Vorstand Zuwiderhandlungen gegen die H\u00e4sordnung, insbesondere gegen die betreffenden Paragrafen zu ahnden. Nicht vollst\u00e4ndiges H\u00e4s bzw. besch\u00e4digtes H\u00e4s wird nach dem Strafkatalog geahndet. Nicht berechtigtes Tragen bzw. unehrenhaftes Verhalten nach \u00a72 wird wie folgt bestraft:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Beim ersten Mal mit einer Strafe von 10,- Euro<\/li>\n\n\n\n<li>beim zweiten und dritten Mal mit Abnahme des H\u00e4s f\u00fcr eine Woche<\/li>\n\n\n\n<li>bei \u00f6fteren Zuwiderhandlungen wird Antrag auf Ausschluss durch die Zunftversammlung gestellt.<br><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Aufnahme als aktiver H\u00e4str\u00e4ger<\/h4>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge auf Neuaufnahme beschlie\u00dft der gesamte Vorstand in der Regel am Ende der Saison. Bei Aufnahme in die Probezeit (Passivstatus) hat sich der Antragsteller zwei Jahre zu bew\u00e4hren. Somit haben beide Parteien zwei Jahre Zeit sich gegenseitig zu beschnuppern. Nach Ablauf der Probezeit wird in der Haupt-\/Mitgliederversammlung in einer geheimen Wahl \u00fcber die Aufnahme in den Aktivenstatus abgestimmt. Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller pers\u00f6nlich anwesend und vollj\u00e4hrig ist. Das H\u00e4s wird bei Nichtaufnahme oder bei freiwilligem Ausscheiden vom Verein zur\u00fcckgekauft.<br>Die minderj\u00e4hrigen Kinder von Mitgliedern sind Passive. Sie k\u00f6nnen ab dem 16. Geburtstag einen schriftlichen Antrag auf Aktivenstatus stellen und nach Ablauf der Probezeit und mit dem Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit in den Aktivenstatus gew\u00e4hlt werden.<br>Der Vorstand, bestehend aus den Vorst\u00e4nden und den Beisitzern, entscheidet jedes Jahr \u00fcber die Anzahl der Antragsteller, welche in die Probezeit aufgenommen werden. Dabei haben Kinder von aktiven Mitgliedern immer Vorrang vor passiven Mitgliedern. Passive Mitglieder, die in die Probezeit aufgenommen werden wollen, m\u00fcssen erneut einen schriftlichen Antrag auf Aktivenstatus stellen. Die Antr\u00e4ge werden nach Eingangsdatum ber\u00fccksichtigt. Sollten mehrere Kinder von aktiven Mitgliedern in einem Jahr vollj\u00e4hrig werden, werden alle, die einen Antrag stellen in die Probezeit aufgenommen.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Rechte<\/h4>\n\n\n\n<ul>\n<li>Jedes aktive Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen und Umz\u00fcgen der Zunft teilzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied \u2013 sofern es das 18. Lebensjahr vollendet hat \u2013 ist berechtigt an den Zunftversammlungen teilzunehmen, als Aktiver bei den Beschlussfassungen mitzuwirken und sein Stimmrecht wahrzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied kann f\u00fcr ein Amt gew\u00e4hlt werden (passives Wahlrecht) und hat Anspruch auf Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Vereins.<br><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a78 Pflichten<\/h4>\n\n\n\n<ul>\n<li>Bei Aufnahme zum aktiven Mitglied sollte sichergestellt sein, dass das Mitglied \u00fcber eine g\u00fcltige Privathaftpflichtversichrung verf\u00fcgt, da alle an Veranstaltungen verursachten Sch\u00e4den in jeweiliger Eigenverantwortung getragen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, Richtlinien und die Ordnung der Zunft sowie die von den Organen im Rahmen ihrer Befugnisse gefassten Beschl\u00fcsse zu beachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Mitgliedsbeitrag ist p\u00fcnktlich zum 15.02. eines Jahres zu entrichten. Der Beitrag betr\u00e4gt f\u00fcr Singles 30,- Euro und f\u00fcr Familien 50,- Euro. Bei Singles mit Kind (ern) wird der Familienbeitrag f\u00e4llig, sobald das\/die Kind(er) mit Maske laufen. Mit Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit der bisher im Familienbeitrag enthaltenen Kinder wird ein eigener Beitrag f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes aktive Mitglied ist dazu verpflichtet mindestens f\u00fcr die Dauer der Probezeit am j\u00e4hrlichen Brauchtumstanz oder Showtanz, der w\u00e4hrend der Fasnet aufgef\u00fchrt wird, teilzunehmen. Ist es einem aktiven Mitglied in der Probezeit aufgrund einer Verhinderung nicht m\u00f6glich am Tanz teilzunehmen, entscheiden die Vorst\u00e4nde \u00fcber einen Aufschub der Tanzpflicht bzw. \u00fcber ein ersatzweises Engagement im Sinne des Brauchtums oder zum Wohle des Vereins.<br><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a79 Aufgaben der jeweiligen Vorst\u00e4nde und Amtsinhaber Vorst\u00e4nde<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Vorst\u00e4nde teilen sich die Arbeitsbereiche nach Absprache auf und regeln die laufenden Vereinsangelegenheiten:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Vetretung des Vereins nach au\u00dfen<\/li>\n\n\n\n<li>Erstellung der Tagesordnung f\u00fcr die Haupt-\/Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Vollzug der Beschl\u00fcsse des Vorstandes bzw. Haupt-\/Mitglieder-versammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, die nicht dem Vorstand bzw. der Haupt-\/Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Neuanschaffungen und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in der H\u00f6he, die durch die Haupt-\/Mitgliederversammlung festgelegt wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber Aufnahme von passiven Mitgliedern.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fchren den Verein, die Sitzungen und sind Ansprechpartner f\u00fcr Mitglieder oder auch andere Vereine.<\/li>\n\n\n\n<li>Deligieren von einzelnen Aufgabenbereichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Finanzen: Einer der Vorst\u00e4nde hat alles zu erledigen, was mit der Kasse der Zunft zu tun hat. Er erstellt und f\u00fchrt das Vereinskonto und hat die Buchungen entsprechend auszuf\u00fchren. Des weiteren verwaltet er das gesamte Guthaben des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Einer oder mehrere Vorst\u00e4nde erledigen alle schriftlichen Sachen, wie die Anzeigen im Mitteilungsblatt, Briefe an andere Z\u00fcnfte, sind verantwortlich f\u00fcr Preislisten \/<br>Werbung bei Veranstaltungen, sowie Mitgliederbriefe erstellen und versenden. Des weiteren f\u00fchren sie die Protokolle an Sitzungen und Versammlungen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fchren einer Teilnehmerliste bei Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Einholen von Angeboten und Buchen von Busfahrten zu ausw\u00e4rtigen Veranstaltungen (bei gr\u00f6\u00dferer Entfernung); und Bekanntgabe der jeweiligen Abfahrtszeiten und Treffpunkte<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcbergeordnete Organisation von Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederverwaltung<\/li>\n\n\n\n<li>Organisation Freizeitgestaltung<br><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Beisitzer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Beisitzer unterst\u00fctzen die Vorst\u00e4nde in ihren Aufgaben und \u00fcbernehmen Aufgaben nach Beschluss des Vorstandes. Diese Aufgaben k\u00f6nnen sein:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Helfer des Kassiers: Unterst\u00fctzung des Kassierers in seinen T\u00e4tigkeiten.<\/li>\n\n\n\n<li>H\u00e4sausstatter: Die H\u00e4sausstatter organisieren und verwalten alles, was mit H\u00e4s und Maske zu tun hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Tanztrainer: Die Tanztrainer studieren mit den freiwilligen Mitgliedern einen Brauchtumstanz ein und machen sich Gedanken \u00fcber eine eventuelle Stra\u00dfenvorf\u00fchrung.<\/li>\n\n\n\n<li>Kinder- und Jugendwart: Der Kinder- und Jugendwart studiert mit den Kindern der Mitglieder einen Tanz f\u00fcr die Fasnetsaison ein. Des weiteren k\u00fcmmert er sich innerhalb und au\u00dferhalb der Saison um diverse Veranstaltungen und T\u00e4tigkeiten, die mit den Kindern durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Vertretung des Vereins beim ADRJugendkonvent.<\/li>\n\n\n\n<li>Kassenpr\u00fcfer: Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kasse nach jedem Gesch\u00e4ftsjahr auf Richtigkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Organisatorenteam: Das Organisatorenteam ist bei Eigenveranstaltungen verantwortlich f\u00fcr den Narrenbaum, Essen und Getr\u00e4nke, sowie f\u00fcr die Beschaffung von entsprechenden Aufbauten, wie Zelten, St\u00e4nden, etc. Sowie das erstellen von Arbeitslisten. Au\u00dferdem f\u00e4llt das Besorgen von S\u00fc\u00dfigkeiten und Konfetti in ihren Aufgabenbereich.<\/li>\n\n\n\n<li>Technisches Organisationsteam: Das technische Organisatorenteam ist bei Eigenveranstaltungen f\u00fcr die Technik verantwortlich (z.B. Sound, Licht, Mikro, Musikauswahl). Des weiteren k\u00fcmmert sich das Team um die Umzugsorganisation, welches folgende Punkte umfasst: Bereitstellen der Busgetr\u00e4nke und dessen Abrechnung, F\u00fchren einer Busnutzungsliste der Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Homepage: Das pflegen und warten der Homepage<\/li>\n\n\n\n<li>Dekoteam: Das Dekoteam ist verantwortlich f\u00fcr die Beschaffung von Dekoartikeln f\u00fcr Veranstaltungen und Umz\u00fcge. Es macht sich Gedanken \u00fcber Brauchtumsgeschenke<\/li>\n\n\n\n<li>Bl\u00e4ttleteam: Das Bl\u00e4ttleteam ist verantwortlich, dass vor jeder Saison ein Vereinsbl\u00e4ttle in der vereinbarten Auflage erscheint. Es \u00fcbernimmt das Schreiben der Artikel, Beschaffung der Bilder, Anwerben der Werbepartner sowie die Organisation des Drucks und der Verteilung.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Erstellen der kleinen Sprungpl\u00e4ne inklusive Laminierung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zelt- und R\u00e4umleswart: Zust\u00e4ndig f\u00fcr Auf- und Abbau des vereinseigenen Zelts, Organisation der Zeltvermietung, Zust\u00e4ndig f\u00fcr das vereinseigene R\u00e4umle<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ulm-Ermingen, den 18.03.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1&nbsp;(Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr) \u00a7 2 (Zweck des Vereins) Zweck des Vereins ist und dient der F\u00f6rderung volkst\u00fcmlicher Br\u00e4uche und Sitten, insbesondere der Umz\u00fcge und Sitten der Fastnacht\/Fasnet. 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